Hinweise I Aktuelles


Zur Abrechnung einer Psychotherapie


„Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“ sowie „Hypnose-Therapie“ kann im Regelfall nicht über eine ärztliche Überweisung mit den Krankenkassen abgerechnet werden.

Es gibt die Möglichkeit, über Privat- und Zusatzversicherungen abzurechnen. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer. In den meisten Fällen ist Psychotherapie aber beihilfefähig.

Grundsätzlich wird bei mir also sofort bar oder nach Rechnungsstellung bezahlt und erst dann können die Kosten, gegebenenfalls von den entsprechenden Stellen, erstattet werden. 
Aus Erfahrung hat sich ein 8- oder 14-tägiger Rhythmus bewährt, da die erarbeiteten Themen im Alltag umgesetzt und achtsam beobachtet werden sollen.

Je nach Problemstellung hat sich in meiner Praxiserfahrung ein Mittelwert von 8 - 15 Sitzungen zu 60 Minuten ergeben.
 

Vorteile einer selbst bezahlten Therapie


  • Sie bekommen relativ kurzfristig Termine. Die Wartezeiten bei einem „Kassenzugelassenem Therapeuten“ beträgt meist mehrere Monate (in unserer Gegend zur Zeit bis zu einem 3/4 Jahr).

  • Sie brauchen für den Einstieg kein Gutachten. Anders bei der Kostentragung durch die Kassen: Ich bin dazu verpflichtet, ein solches über Sie zu erstellen und es an den Kostenträger weiterzureichen. Dabei ergeben sich häufig Probleme mit Versicherungen wie zum Beispiel Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. 


  • Ich muss keiner Stelle nachweisen, wie schwerwiegend Ihre Symptomatik ist. Eine Kassentherapie gemacht zu haben kann nämlich im schlimmsten Fall bedeuten, dass Sie Probleme bekommen, wenn Sie zum Beispiel, eine private Kranken- oder Zusatzversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, etc. abschließen wollen, irgendwann einmal berufsunfähig werden sollten oder sich in den Staatsdienst begeben wollen. Dieser Schritt wird dadurch leider oft erschwert oder gar unmöglich gemacht.     


Wir können zusammen arbeiten, wie es für Sie persönlich "passt" und muss mich nicht an event. Therapie-Vorgaben Ihrer Krankenkasse halten.

Falls einmal etwas dazwischenkommt…

  • Bitte teilen Sie mir so frühzeitig wie möglich mit, wenn Sie einen Sitzungstermin nicht wahrnehmen können und vereinbaren Sie einen Ersatztermin. Möglich ist dies telefonisch, per mail oder SMS.


  • Da ich ohne feste Verträge arbeite, um meinen Klienten größtmögliche Flexibilität zu bieten, muss ich mit gebuchten Terminen verlässlich planen können. Für Absagen, die spätestens 24h vor Ihrem Termin bei mir eingehen (bei Montagsterminen bis Freitag, 12h), entstehen Ihnen keine Kosten. Termine, die später oder gar nicht abgesagt werden, berechne ich mit 100 % des Sitzungshonorars. Dies gilt auch, wenn der Grund der Absage nicht in Ihrem persönlichen Verantwortungsbereich liegt (z. B. Zugverspätung, Stau, Krankheit o. ä.) oder Sitzungstermine auf eigenen Wunsch verkürzt werden. Sollte ich den Termin kurzfristig neu belegen können, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.


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Die Praxis macht vom 08. - 11.10. und vom 28. - 31.10.2024 eine "AUSZEIT"!